Wir stellen uns auf Sie ein – nicht umgekehrt.
Bei dieser Fondsgebundenen Lebensversicherung stehen die spezifischen Lebenssituationen der Frauen im Vordergrund. Persönliche Umstände wie Schwangerschaft, Geburt, Teilzeitarbeit oder Beitragspausen werden berücksichtigt.
Zu den Besonderheiten dieser Police gehören auch verschiedenen Optionen, die zusätzlich eingeschlossen werden können.
- Flexible Leistungsphase: Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer beginnt die Flexible Leistungsphase. Wahrend dieses Zeitraums stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu Auszahlung offen (Auszahlung in einer Summe, als Rente oder in
einer größeren Summe mit anschließender kleiner Rente)
- Nachversicherungsoption: In vielen Situationen steigt der Versorgungsbedarf, beispielsweise bei Hochzeit, Geburt, Hausbau etc. Mit dieser Option kann die Todesfallleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Partnermitversicherung: Mal angenommen, Sie leben in einer festen Lebensgemeinschaft und Ihr Partner trägt einen festen Anteil am gemeinsamen Einkommen. Durch den Einschluß der Partneroption übernimmt die Versicherungsgesellschaft bei
Tod des Partners die Beiträge für das Frauenvorsorgeprogramm bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer.
- Unfallversicherungsschutz: Auf Wunsch kann ein speziell für Frauen entwickeltes Leistungspaket mit eingeschlossen werden. Abgesehen von den selbstverständlichen Leistungen wird z B. bei kosmetischen Operationen von Folge von
frauenspezifischen Krebserkrankungen geleistet.
- Schutz bei Berufsunfähigkeit: Durch Krankheit oder Unfall könne Sie von heute auf morgen Ihr Einkommen verlieren. Für den Fall der Berufsunfähigkeit können Sie eine sogenannte Beitragsbefreiung mit einschließen. Die Gesellschaft
übernimmt dann Ihre Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Neugeborenenoption: Wen Sie ein Baby bekommen, ist dieses automatisch im Rahmen der Unfallversicherung mitversichert. Im ersten Jahr ist dieser Versicherungsschutz beitragsfrei.
- Beitragspause: Sollten Sie aus irgendeinem Grund, z. B. Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit mit Ihrer Beitragszahlung aussetzen wollen, ist dies bis zu zwei Jahre möglich, dabei könne Sie den Todesfallschutz in voller Höhe erhalten.