Überprüfung der Sozialversicherungspflicht
- Durch eine erneute versicherungsrechtliche Beurteilung der Einzugsstelle, besteht die Möglichkeit eine Erstattung von zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen aus der gesetzlichen Renten- und
Arbeitslosenversicherung zu erwirken.
- Die Erstattungsbeträge setzen sich aus Arbeitnehmer- und aus den Arbeitgeberanteilen zusammen.
- Der befreite Personenkreis ist nach erfolgreichem Antrag auch weiterhin von der Sozialversicherungspflicht befreit, sofern sich seine Verhältnisse nicht ändern.
- Der Erstattungszeitraum bezieht sich rückwirkend auf maximal 30 Jahre, sofern nicht vorher Verjährungs- oder Verwirkungsregeln greifen.
- Bitte beachten: Arbeitgeberanteile sind zu versteuern
Mögliche Rückforderungsberechtigte:
- Angestellte mitarbeitende Familienangehörige in der eigenen Firma (eventuell sogar mitarbeitende Lebenspartner). Hier ist die Gesellschaftsform des Unternehmens nicht entscheidend!
- GGF einer GmbH mit 50 % oder mehr Anteilen
- GGF einer GmbH, die mit weniger als 50 % an der Gesellschaft beteiligt sind.
- Angestellte Fremdgeschäftsführer einer GmbH
- Prokuristen einer GmbH
Wer rückforderungsberechtigt ist, muss in jedem Einzelfall eingehend geprüft werden.
Kontakt ... Aufsatz zur Sozialversicherungspflicht